Nach der Strafprozessordnung (StPO) ist es alleinige Aufgabe des Rechtsanwalts, die Rechte des Mandanten zu wahren und zur Aufklärung und Beachtung aller ihm günstigen tatsächlichen Umstände beizutragen.
Die Beistandsfunktion des Rechtsanwaltes besteht darin, den Mandanten in seiner Rechtsstellung gegenüber dem Strafanspruch des Staates zu schützen und ihm zu helfen, seine Rechte sinnvoll wahrzunehmen. Das Besondere der Arbeit des Rechtsanwalts liegt in der Einseitigkeit zugunsten des Mandanten, gekennzeichnet von einem besonderen Vertrauensverhältnis vom Rechtsanwalt zum Mandanten. Der Rechtsanwalt ist gesetzlich verpflichtet, über alle Angaben, die er seitens des Beschuldigten erfahren hat, strengstes Schweigen zu wahren. Auch die sichere Kenntnis über belastende Tatsachen hindert den Verteidiger nicht daran, sämtliche legale Mittel im Sinne der Verteidigung des Mandanten einzusetzen und auf eine Verfahrenseinstellung, einen Freispruch oder zumindest ein Strafmaß hinzuwirken.
Eine der notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Strafverteidigung ist daher 100%ige Offenheit zwischen dem Beschuldigten und seinem Rechtsanwalt. Es gibt keine Tatsachen, die man seinem Rechtsanwalt verschweigen sollte.
Eine erfolgreiche Verteidigung beginnt stets mit einer Erörterung der Sache – abhängig von der Sach- und Verfahrenslage in unserer Kanzlei, auf der Polizeidienststelle oder in der Untersuchungshaftanstalt.
Schenken Sie Ihrem Rechtsanwalt „reinen Wein“ ein, Ihr Verteidiger wird im Gegenzuge alles daran setzen, den Gang des Strafverfahren und die eigene anwaltliche Tätigkeit für Sie durchsichtig und nachvollziehbar zu gestalten, sowie mit Ihnen erörtern, welche Strategie in der jeweiligen Situation die für Sie günstigste ist.
Jedes Strafverfahren ist ein Einzelfall, es gibt keinen Generalplan. Genausowenig wie die Volksweisheit „Schweigen ist Gold“ in Strafverfahren stets Gültigkeit hat, wäre es grundsätzlich vorteilhaft, frühzeitig Angaben zur Sache zu machen oder sogar ein Geständnis abzulegen.
Ob, wann und welche Art von Angaben gemacht werden, sollten Sie daher stets mit Ihrem Strafverteidiger besprechen. In manchen Fällen können frühzeitige Erklärungen zu einer Verfahrenseinstellung oder zu einem milderen Strafmaß führen. In anderen führt man durch eigene Erklärungen die Strafverfolgungsbehörden erst „auf die Spur“; sodann ist es ratsam, die Ermittler durch beharrliches Schweigen „auflaufen“ zu lassen, um damit auf einen Freispruch oder eine Einstellung mangels Beweises hinzuwirken.